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Bauen & Wohnen

Bei der Planung von barrierefreien Bädern kommen zu den herkömmlichen DIN-Normen noch weitere hinzu, die beachtet werden sollten. Die derzeit gültigen Vorschriften – DIN 18024 Teil 2 "Barrierefreies Bauen" sowie die DIN 18025 Teil 1 bzw. Teil 2 "Barrierefreie Wohnungen" – sind für den privaten Bereich Kann-Vorschriften, in öffentlichen Gebäuden Pflicht.
Schon bei der klassischen Bad-Planung gibt es eine ganze Reihe von Normen und Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen und die in den Handwerksunternehmen bekannt sind. Schwieriger wird es bei der Planung moderner barrierefreier Bäder. Hier kommen zu den herkömmlichen DIN-Normen noch weitere hinzu, die beachtet werden sollten, aber nicht immer beachtet werden müssen. Die derzeit gültigen Vorschriften sind die DIN 18024 Teil 2 sowie die DIN 18025 Teil 1 und Teil 2.
Welche dieser Vorschriften angewendet werden müssen, hängt vom Projekt ab: Wird ein öffentliches Gebäude oder eine Arbeitsstätte geplant, gilt die DIN 18024 Teil 2. Dort ist festgelegt, wie ein Sanitärraum, der öffentlich zugänglich ist, ausgestattet sein muss – angefangen bei Bewegungsflächen über die Montagehöhe für Sanitärobjekte bis hin zur Ausstattung mit Stützgriffen. Im privaten Bereich ist die DIN 18025 zu berücksichtigen.
Teil 2 ist dabei sehr offen formuliert und bezieht sich auf die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen. Hier wird nicht in erster Linie auf in der Mobilität schwer beeinträchtigte Menschen eingegangen. Vielmehr steht der Gesichtspunkt "barrierefrei für alle" im Vordergrund. Teil 1 der Norm geht hingegen mit seinen Anforderungen deutlich tiefer ins Detail, wenn eine Wohnung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eingerichtet werden soll.
Bei der Planung eines barrierefreien Bades muss noch mehr als bei anderen Projekten der Kundenwunsch im Vordergrund stehen. Die Umsetzung ist immer von den individuellen Einschränkungen der Kundinnen und Kunden abhängig. Der Sanitärfachmann oder die Sanitärfachfrau muss vor Beginn der Planung ermitteln, wo die Handicaps liegen und eine dazu passende Lösung entwickeln. Dabei kann ein Blick in die Normen hilfreich sein.
Allerdings gilt: Grundsätzlich sind die Normen Kann-Vorschriften, die eingehalten werden sollten, aber nicht immer müssen. In einigen Fällen müssen sie eingehalten werden, vor allem dann, wenn ein Bauprojekt mit öffentlichen Fördergeldern finanziert wird. Meist wird in den Förderrichtlinien explizit auf die Normen verwiesen. Zu einem Muss werden die Normen auch, wenn ihre Anwendung in einer Ausschreibung gefordert wird. Mit Auftragsannahme hat sich das Handwerksunternehmen zwingend an die Vorschriften zu halten.
Im privaten Bereich, also beispielsweise bei einem Bad-Umbau, sollten Planende versuchen, sich möglichst weitgehend an die Vorschriften zu halten. Oft stellen aber schon die geforderten Bewegungsflächen Probleme dar, da viele kleine Bäder gar nicht den erforderlichen Raum bieten. In solchen Fällen sollte die Kundschaft darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Umbau zwar in Anlehnung an die Normen erfolgt, die Einhaltung aber aus bestimmten Gründen nicht vollständig möglich ist. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Handwerksbetrieb meldet damit seine Bedenken an und schließt mögliche Diskussionen nach der Baumaßnahme über die Einhaltung von Normen schon im Vorfeld aus.
DIN-Normen im Überblick zum Herunterladen und Ausdrucken auf www.wirtschaftskraft-alter.de: » Tabelle im PDF-Format
» www.sanitaerberatung.de
Ein Internetangebot der Deutschen Gesellschaft für Gerontotechnik, die unter anderem Schulungen für Handwerk, Handel und Industrie zum Umgang mit der Kundengruppe der Generation-50-plus anbietet
» www.nullbarriere.de
Internetportal mit Informationen zum Planen und Bauen unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit
» www.din.de
Internetseite des Deutschen Instituts für Normung