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Bauen & Wohnen

Optimum an Komfort und Sicherheit: Vorschriften für barrierefreie Bäder

Dank des empfehlenden Charakters der DIN-Vorschriften, bietet sich die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer einzugehen. Dies gilt auch für die Montagehöhe von Waschtisch und Toilette. Im Folgenden soll insbesondere auf die Vorschriften der DIN 18025 eingegangen werden, mit denen das Sanitärhandwerk in den meisten Fällen konfrontiert sein dürfte.

Es beginnt bei der Tür zum Bad. Während die DIN 18025 Teil 2 ("Barrierefreie Wohnungen") eine lichte Türbreite von lediglich 80 cm fordert, muss für die rollstuhlgerechte Wohnung eine lichte Türbreite von 90 cm erreicht werden. Dies schreibt Teil 1 der DIN 18025 ("Wohnungen für Rollstuhlbenutzer") vor. Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen. Der Hintergrund dieser Forderung ist einleuchtend: Liegt eine Person - beispielsweise nach einem Sturz - vor einer nach innen aufschlagenden Tür, wird die Tür blockiert, wertvolle Zeit könnte für Rettungsmaßnahmen verloren gehen.

Für die Größe eines Badezimmers gibt es keine einheitliche Vorgabe. Allerdings muss im barrierefreien Bad vor jedem Einrichtungsobjekt eine Fläche von 120 Zentimeter mal 120 Zentimeter als Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. In einem Bad nach DIN 18025 Teil 1 müssen die Bewegungsflächen sogar 150 Zentimeter mal 150 Zentimeter groß sein - allerdings jeweils mit dem Hinweis, dass sich Bewegungsflächen überlagern dürfen. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch vorgegebene Abstände der Einrichtung zu Wänden oder anderen Einrichtungsgegenständen.

Planung: den Menschen in den Mittelpunkt stellen

Kernstück des barrierefreien Bades ist die Dusche. Diese muss in jedem Fall stufenlos begehbar beziehungsweise befahrbar sein, womit eine Schwelle von maximal einem Zentimeter gemeint ist. Die barrierefreie Dusche muss eine Fläche von 120 Zentimeter mal 120 Zentimeter haben, die rollstuhlgerechte Dusche braucht eine Fläche von 150 Zentimeter mal 150 Zentimeter.

Oftmals ist im Bereich der Dusche die Kreativität der Handwerkerinnen und Handwerker gefragt, sowohl beim Einbau einer bodengleichen Dusche in einem Altbau, bei dem es oft Probleme mit dem Abfluss gibt, als auch bei der Platzierung der Badelemente unter Berücksichtigung aller Bewegungsflächen. Manchmal ergeben sich daraus unkonventionelle Planungen, die nicht den klassischen Vorstellungen einer Badplanung entsprechen, aber für die Nutzerinnen und Nutzer ein Optimum an Komfort und Sicherheit darstellen.

Für die Montagehöhe von Waschtisch und Toilette gibt es in Teil 2 der DIN 18025 keine Vorgaben. Teil 1 schreibt zumindest für die Toilette eine Montagehöhe von 48 cm vor, eine Höhenanpassung muss bei Bedarf möglich sein.

Entgegen der allgemeinen Vorstellung, dass in einem barrierefreien Bad jede Menge Halte- und Stützgriffe vorhanden sein müssen, gibt es in beiden Teilen der DIN 18025 keine Vorgaben zu Halte- oder Stützgriffen. Gerade hier bietet sich die Chance, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Kundinnen und Kunden können selbst entscheiden, wann ein entsprechendes Hilfsmittel benötigt wird. Sie sollten selbst entscheiden, welche Höhe die richtige ist. Nur in den wenigsten Fällen wird die Kundschaft dabei eine genaue Angabe in Zentimetern machen können und wollen.

Linktipp:

DIN-Normen im Überblick zum Herunterladen und Ausdrucken auf www.wirtschaftskraft-alter.de » Tabelle im PDF-Format

» www.sanitaerberatung.de
Die Seite ist ein Angebot der Deutschen Gesellschaft für Gerontotechnik, die unter anderem Schulungen für Handwerk, Handel und Industrie zum Umgang mit der Kundengruppe Generation-50-plus anbietet.

» www.din.de
Internetseite des Deutschen Instituts für Normung

» www.beuth.de
Die Tochtergeselleschaft Beuth Verlag GmbH hält das alleinige Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der DIN-Normen.

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