Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Elektronik & Sicherheit

Eine Fernbedienung zum automatischen Öffnen von Wohnungstüren und -fenstern, zum Herunterfahren der Jalousien und zum Regeln der Heizung: Nicht nur für ältere Menschen bedeutet dies ein Plus an Komfort und Lebensqualität. Mit Hilfe der sogenannten Umfeldsteuerungen können Wohnung und das direkte Wohnungsumfeld mittels Fernbedienung gesteuert und kontrolliert werden.
Für diese Systeme im häuslichen Umfeld bedarf es nach Herstellerangaben allerdings mehr Energie- und Stromquellen als bei herkömmlichen Elektrosystemen. Daher sind für die Elektroinstallation der Einbau einer höheren Anzahl Steckdosen und ein auf höhere Belastungen ausgelegtes Leitungsnetz erforderlich.
Handwerksorganisationen raten, dass bei der technischen Realisierung der Umfeldsteuerung auch die manuelle Bedienbarkeit aller Anwendungen weiterhin gewährleisten werden sollte. Manuelle Bedienelemente wie Schalter, häufig benutzte Steckdosen, Taster, Türdrücker, Öffner von Fenstertüren und Bedienungselemente automatischer Türen sollten gemäß der DIN-Norm 18025 Teil 2 "Barrierefreie Wohnungen" in einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht sein. Ausnahmen sind dem individuellen Bedarf entsprechend - zumindest im privaten Bereich - zulässig.
Wichtige Voraussetzung für das Wohnen mit Fernbedienung: Mindestens ein Fenster pro Raum muss vorbereitet sein für elektrische Antriebe. Dazu gehören ein Stromanschluss, eine Leerdose für Schalter und Leerrohre. Gleiches gilt für Rollläden. Im Bereich der Eingangstür, gegebenenfalls auch bei Zimmertüren, sollten Stromanschlüsse und Schalter für den elektrischen Antrieb vorbereitet werden. Auch für die Heizung gilt: Die Elektroinstallation sollte möglichst von vornherein das unkomplizierte Nachrüsten elektrischer Stellantriebe an Heizkörperventilen ermöglichen. Bei Beratung und Service empfiehlt es sich, auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen: Für Menschen mit Behinderung kann es sich bei Einrichtungen der Umfeldsteuerung auch um erforderliche - und damit gegebenenfalls förderfähige - Hilfsmittel handeln. Unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen kann dann eine Finanzierung durch Kostenträger wie Kranken- oder Pflegekassen in Betracht kommen.
Weitere Informationen:
Internetseite des Deutschen Instituts für Normung
Die Tochtergesellschaft Beuth Verlag GmbH ist Rechteinhaberin zur Vervielfältigung und Verbreitung der DIN-Normen
Internetportal mit Hinweisen zu den Normen für barrierefreies Bauen