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Aktuelles07.07.2009

Ein „generationengerechtes“ Siegel allein erhöht nicht die Kaufentscheidung

In der vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegebenen Studie „Kennzeichnung generationengerechter Produkte und Dienstleistungen – Bestandsaufnahme und Handlungsmöglichkeiten“ wurde unter anderem untersucht, inwieweit es möglich und sinnvoll ist, generationengerechte Produkte und Dienstleistungen speziell zu kennzeichnen. Dabei zeigte sich, dass der Informationsgehalt der untersuchten generationengerechten Siegel oft gering ist. So werden die Kriterien zur Bewertung häufig nicht angegeben oder sind stark subjektiv geprägt. Dazu kommt, dass Siegel für generationengerechte Produkte und Dienstleistungen oftmals Informationen enthalten, die auch bei unmittelbarer Begutachtung durch den Kunden erkennbar sind. Im Vergleich zu beispielsweise Umweltsiegeln ist ihr Nutzwert daher oftmals geringer.

Vor allem bei technischen Produkten, deren Eigenschaften nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, wäre die Kenntlichmachung einer besonders guten Handhabung hilfreich. Verbraucherinnen und Verbraucher würden allerdings eher ein umfassendes Qualitätssiegel erwarten, dass nicht nur gute Handhabbarkeit, sondern auch andere wichtige Qualitätseigenschaften bewertet. Einem solchen Anspruch gerecht zu werden, sei allerdings aufwendig so ein Fazit der Studie. Abgesehen davon sollte es Ziel der Anbieter sein, dass Anforderungen, die allen Generationen zugute kommen, als Selbstverständlichkeit angesehen werden. Zu nennen wäre da beispielsweise: eine gute Lesbarkeit und Verständlichkeit von Beschriftungen oder Gebrauchsanleitungen, geringer Kraftaufwand sowie geringe Verletzungsgefahr bei der Bedienung und Sicherheit.

Zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (externer Link)

Zur Studie (externer Link zu einem PDF-Dokument, 3 MB, nicht barrierefrei)

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