Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Online-Banking
Viele Menschen erledigen mittlerweile ihre Bankgeschäfte online. Die Methode lockt allerdings auch Kriminelle. Diese versuchen immer wieder, an die Zugriffsdaten von Kundinnen und Kunden zu kommen und darüber Geld von fremden Konten abzubuchen. Die Banken haben darauf reagiert und diverse Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Deshalb funktioniert Online-Banking nur über eine geschützte Verbindung und mit speziellen Zugangsdaten. Bei jeder Transaktion muss in der Regel eine sogenannte „TAN-Nummer" (Transaktionsnummer) angegeben werden. Diese Nummer kann nur einmal benutzt werden. Wer Online-Banking nutzt, erhält von der Bank regelmäßig neue Listen mit TAN-Nummern, die nach der Benutzung verfallen.
Polizei warnt vor angeblichen Banken E-Mails
Kriminelle wenden allerdings immer raffiniertere Tricks an, um an die Konten der Online-Kundschaft zu kommen. Beim sogenannten Phishing verschicken sie - als Bank getarnt - fingierte E-Mails wahllos an E-Mail-Adressen, die sie zum Beispiel in Internetforen oder in IT-Gästebüchern entdeckt und gesammelt haben. Formulierungen, Absender- und Betreffzeile erwecken den Eindruck, dass die E-Mails tatsächlich von einer Bank stammen.
In den Mails werden Kundinnen und Kunden unter einem Vorwand aufgefordert, sich per Online-Banking einzuloggen. Der angegebene Link führt aber nicht auf die Seite der betreffenden Bank, sondern auf eine täuschend echte Fälschung der Original-Seite der Bank. Werden nun die Daten eingegeben, gehen diese direkt an die Betrügenden, die damit freien Zugang zum Konto des oder der Betroffenen bekommen. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, E-Mails zu vertrauen, die angeblich von Banken stammen. Am besten ist es, solche E-Mails zu ignorieren und sofort zu löschen - oder im Zweifelsfall zumindest bei der Bank nachzufragen.
Mehr Informationen:
» www.polizei-beratung.de
Themenspezial "Phishing" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
» www.polizei-nrw.de
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat ein Faltblatt herausgebracht, das zum Herunterladen als PDF-Datei bereit steht.