Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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In einigen Bundesländern sind Rauchmelder zur Verbesserung des Brandschutzes mittlerweile Pflicht. Die entsprechenden Landesbauordnungen schreiben Rauchmelder für Neubauten vor. Teilweise sind auch Fristen gesetzt, in denen Altbauten mit Rauchmeldern nachgerüstet werden müssen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Standard-Geräten, die für wenig Geld im Baumarkt erworben werden können und Meldern mit zusätzlichen Funktionen, beispielsweise die Vernetzung inklusive Aktivierung und Deaktivierung über Funk.
Bitte beachten: Eingriffe in die Elektroinstallation dürfen nur von qualifizierten und autorisierten Fachkräften vorgenommen werden!