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Rauchmelder

In einigen Bundesländern sind Rauchmelder zur Verbesserung des Brandschutzes mittlerweile Pflicht. Die entsprechenden Landesbauordnungen schreiben Rauchmelder für Neubauten vor. Teilweise sind auch Fristen gesetzt, in denen Altbauten mit Rauchmeldern nachgerüstet werden müssen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Standard-Geräten, die für wenig Geld im Baumarkt erworben werden können und Meldern mit zusätzlichen Funktionen, beispielsweise die Vernetzung inklusive Aktivierung und Deaktivierung über Funk.

Bitte beachten: Eingriffe in die Elektroinstallation dürfen nur von qualifizierten und autorisierten Fachkräften vorgenommen werden!

Einbauort

  • Wohn- und Kellerräume
  • Dachbereiche
  • Hausflure
  • Foyers

Funktionen

  • Wie laut ist das Alarmsignal (Hupe) im Alarmfall?
  • Es sollte regelmäßig ein Funktionstest durchgeführt werden. Ist dieser leicht handhabbar?
  • Sind Bedienelemente, zum Beispiel der Testknopf, ausreichend kenntlich?
  • Ist die Betriebsbereitschaft durch bestimmte Zeichen erkennbar? Sind diese Funktionen einfach abzulesen beziehungsweise zu erkennen?
  • Wie lange halten die Batterien?
  • Wie aufwendig ist der Wechsel der Batterien?
  • Ist der Rauchmelder auch für Küchen geeignet? Hier sind eventuell  spezielle Geräte erforderlich, die einen Fehlalarm beim Kochen, zum Beispiel durch Dampf, ausschließen können.
  • Lässt sich der Rauchmelder mit anderen Rauchmeldern vernetzen? Dabei werden bei Alarmauslösung in einem Raum alle weiteren Melder in der Wohnung ebenfalls aktiviert. Ist dies gewünscht?

Design

  • Passen Form, Farbe und Größe des Rauchmelders zur vorhandenen Wohnausstattung?

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© 2012 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend